{"id":538,"date":"2026-07-03T04:00:00","date_gmt":"2026-07-03T04:00:00","guid":{"rendered":"im-5933"},"modified":"-0001-11-30T00:00:00","modified_gmt":"-0001-11-30T00:00:00","slug":"neue-richtsatzsammlung-veroeffentlicht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/83.bd-webdev2.de\/?p=538","title":{"rendered":"Neue Richtsatzsammlung ver\u00f6ffentlicht"},"content":{"rendered":"<p>Das BMF hat die neueste Richtsatzsammlung ver&ouml;ffentlicht, die auf die Daten des Jahres 2025 basiert. Sie ist ein Hilfsmittel f&uuml;r die Finanzverwaltung, um Ums&auml;tze und Gewinne der Gewerbetreibenden zu verproben und ggf. bei Fehlen anderer Unterlagen zu sch&auml;tzen. <strong>Wichtig!<\/strong> Die Rohgewinns&auml;tze, Rohgewinnaufschlags&auml;tze sowie Halb- und Reingewinne, die in der Richtsatzsammlung aufgef&uuml;hrt sind, dienen dazu, individuelle Sachverhalte zu verallgemeinern.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz:<\/strong> Bei einer pauschalierenden Betrachtungsweise &ndash; wie es bei der Richtsatzsammlung der Fall ist &ndash; k&ouml;nnen naturgem&auml;&szlig; nicht alle denkbaren Auswirkungen ber&uuml;cksichtigt werden. Das hei&szlig;t, dass im jeweiligen Einzelfall zu pr&uuml;fen ist, ob und inwieweit bei der Anwendung der Richts&auml;tze Anpassungen vorzunehmen sind. Hierbei hilft auch die Wiedergabe von Bandbreiten im Rahmen der Richtsatzsammlung. Das hei&szlig;t, dass bei der Anwendung der Richts&auml;tze die individuellen Verh&auml;ltnisse der einzelnen Betriebe zu ber&uuml;cksichtigen sind. In wirtschaftlichen Krisenzeiten, k&ouml;nnen sich sowohl negative als auch positive Auswirkungen auf die wirtschaftliche Leistungsf&auml;higkeit von Betrieben ergeben. Wichtig ist daher, in besonderem Ma&szlig;e auf eine individuelle Betrachtung zu achten.<\/p>\n<p>Die Richts&auml;tze gelten zwar nicht f&uuml;r alle, aber doch f&uuml;r eine Vielzahl von Branchen. Liegt ein Unternehmer deutlich au&szlig;erhalb der Richts&auml;tze, muss er mit einer Kontrolle durch das Finanzamt rechnen. Es sollte bereits im Vorfeld (am besten bei der Erstellung der Bilanz oder Einnahmen-&Uuml;berschuss-Rechnung) gepr&uuml;ft werden, ob die Betriebsergebnisse innerhalb der Richts&auml;tze liegen. Liegen sie au&szlig;erhalb oder am unteren Rand, sollten die Gr&uuml;nde daf&uuml;r festgestellt werden.<\/p>\n<p><strong>Was die einzelnen Spalten in der Richtsatzsammlung bedeuten<\/strong><br \/>\nDie dort angegebenen Zahlen geben die <strong>Spannbreite<\/strong> wieder und die darunter aufgef&uuml;hrte Zahl jeweils den <strong>Durchschnittswert<\/strong>:<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Rohgewinnaufschlag<\/strong> ist der prozentuale <strong>Aufschlag<\/strong> auf den Wareneinsatz. Wenn z. B. Ware bzw. Material im Wert von 1.000 &euro; eingesetzt wird und ein Rohgewinnaufschlag von 50% besteht, betr&auml;gt der Aufschlag (1.000 &euro; x 50%=) 500 &euro;.<\/li>\n<li>Unter <strong>Rohgewinn<\/strong> ist der Prozentsatz ausgewiesen, mit dem der Rohgewinn aus dem Bruttowert <strong>herausgerechnet<\/strong> wird. Wenn z. B. eine Leistung f&uuml;r 3.000 &euro; (ohne Umsatzsteuer) erbracht wird und der Rohgewinnsatz 68% betr&auml;gt, liegt der Wareneinsatz bei 3.000 &euro; &#8211; (3.000 &euro; x 68%) = 960 &euro;.<\/li>\n<li>Der Rohgewinn ist bei Handelsbetrieben mit <strong>Rohgewinn I<\/strong> und bei Handwerks- und gemischten Betrieben mit <strong>Rohgewinn II<\/strong> bezeichnet. Beim Rohgewinn II werden neben dem Waren- und Materialeinsatz auch die Fertigungsl&ouml;hne einbezogen.<\/li>\n<li><strong>Halbreingewinn<\/strong> ist der Rohgewinn abz&uuml;glich der Betriebsausgaben mit Ausnahme der Geh&auml;lter, L&ouml;hne und Aufwendungen f&uuml;r die eigenen oder gemieteten R&auml;ume sowie der Gewerbesteuer.<\/li>\n<li><strong>Reingewinn<\/strong> ist der Halbreingewinn abz&uuml;glich der noch nicht abgezogenen Betriebsausgaben.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Wichtig!<\/strong> Bei einer formell ordnungsgem&auml;&szlig;en Buchf&uuml;hrung darf eine Gewinn- oder Umsatzsch&auml;tzung nach st&auml;ndiger Rechtsprechung in der Regel nicht allein darauf gest&uuml;tzt werden, dass die erkl&auml;rten Gewinne oder Ums&auml;tze von der Richtsatzsammlung abweichen. Werden f&uuml;r einen Gewerbebetrieb, f&uuml;r den Buchf&uuml;hrungspflicht besteht, keine B&uuml;cher gef&uuml;hrt, oder ist die Buchf&uuml;hrung nicht ordnungsgem&auml;&szlig;, so ist der Gewinn unter Ber&uuml;cksichtigung der Verh&auml;ltnisse des Einzelfalls (ggf. unter Anwendung von Richts&auml;tzen) zu sch&auml;tzen. Ein Anspruch darauf, nach Richts&auml;tzen besteuert zu werden, besteht allerdings nicht.<\/p>\n<p>Die Richts&auml;tze finden auch auf Steuerpflichtige Anwendung, die ihren Gewinn mithilfe einer Einnahmen-&Uuml;berschuss-Rechnung ermitteln. Hierzu sind die erforderlichen Anpassungen vorzunehmen (ggf. Umrechnung der Einnahmen und Ausgaben von Ist- auf Sollbetr&auml;ge, Neutralisierung der Umsatzsteuer, Zuordnung au&szlig;erordentlicher bzw. periodenfremder Aufwendungen und Ertr&auml;ge zum Jahr der wirtschaftlichen Zugeh&ouml;rigkeit). Gegebenenfalls m&uuml;ssen im Rahmen der Richtsatzsch&auml;tzung zus&auml;tzlich Bestandsver&auml;nderungen (z. B. Warenbest&auml;nde, Forderungen und Verbindlichkeiten) ermittelt bzw. gesch&auml;tzt und ber&uuml;cksichtigt werden.<\/p>\n<p><strong>Hinweis:<\/strong> Beim BFH ist unter dem Az. X R 14\/24 ein Verfahren anh&auml;ngig, in dem es um die Frage geht, ob die amtliche Richtsatzsammlung des Bundesfinanzministeriums eine geeignete Grundlage f&uuml;r Sch&auml;tzungen ist und ob die Richtsatzsammlung f&uuml;r Gastronomiebetriebe auch auf Imbisswagen angewendet werden kann, die in l&auml;ndlichen Gebieten aufgestellt werden.<\/p>\n<p><strong>LINK zur Webseite des BMF: <a href=\"https:\/\/www.bundesfinanzministerium.de\/Content\/DE\/Downloads\/BMF_Schreiben\/Weitere_Steuerthemen\/Betriebspruefung\/Richtsatzsammlung\/2026-06-25-richtsatzsammlung-2025.html\" target=\"_blank\">Richtsatzsammlung 2025<\/a><\/strong><\/p>\n<div style=\"font-size:smaller\" class=\"im_source\">Quelle: BMF-Schreiben | Ver\u00f6ffentlichung | IV D 3 &#8211; S 1547\/00006\/006\/024 DOK COO.7005.100.2.11112106 | 24-06-2026<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das BMF hat die neueste Richtsatzsammlung ver&ouml;ffentlicht, die auf die Daten des Jahres 2025 basiert. 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